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Created with Fabric.js 1.4.5 Regelungen zur Parkplatzmiete Die Regelungen zum Parkplatz und dem Anrecht des Mieters auf einen dieser Plätze kann, muss aber nicht Gegenstand des Mietvertrages sein. Es ist auch möglich, eine separate Regelung zu finden. Es gibt kein Anrecht auf einen Parkplatz. Sind die Parkplätze Mangelware in einer Wohnanlage, dann darf der Vermieter auswählen und dann sie an den Interessenten vermieten, der bereit ist, die höchste Stellplatzmiete zu bezahlen. Ein Parkplatz kann Bestandteil des Mietvertrages sein und wird darin genau beschrieben.Der vertraglich gesicherte Parkplatz darf dem Mieter nicht einfach wieder vom Vermieterentzogen werden. Es existiert kein Anspruch auf einen Parkplatz. Wenn die Anzahl der zur Verfügungstehenden Parkplätze einer Wohnanlage nicht alle Mieter versorgen könnte, kann der Vermieter sich für bestimmte Mieter entscheiden. Er darf sich danach richten,welche Mieter bereit sind, ihm die höchste Stellplatzmiete zu zahlen. Ein Parkplatz mit eigener Kennzeichnung ist nicht Standard. Dieser kann jedoch beantragt werden. Wenn Wohnung und Parkplatz zusammen vermietet werden, dann gelten diebeiden Verträgen rechtlich als ein einziger. Wenn der Mieter zwei Jahre lang einen Platzplatz nutzt und dies zwar nicht vorher festgelegt, aber vom Vermieter geduldet wird, gilt dies als stillschweigende Übereinkunft. Der Platz zählt dann zur Gemeinschaftsfläche und darf dem Mieter nicht wieder durch den Vermieterentzogen werden.
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